Die Vorgaben für diesen Neubau waren sehr eng gesteckt.
Das Grundstück war im Bebauungsplan von 1966 als Gartenfläche ausgewiesen.
Die Vorgabe der Stadtplanung ergab die nüchterne, maximale Größe von 3,90m Breite und 10,00m Länge die inkl. Dämmung bebaut werden durften.
Es stellte sich die Frage, ob sich ein Neubau bei einer Grundfäche von lediglich 39,00qm, also einer Wohnfläche von ca. 28,00qm netto und zusätzlichem Flächenverlust durch eine Treppe, pro Geschoss,
lohnen würde.
Zudem würde der Bau nicht einfach werden. Man mußte mit einer Unterfangung am Bestandsgebäude, als auch, wegen der beengten Lage zum Weg und den Garagen hin, mit einem Verbau kalkulieren.
Der Entwurfsansatz sah eine Verbreiterung des Kellers über die 3,90m hinaus und ein Runtersetzen der Erdgeschossdecke zu dem Altbau vor. Somit konnte auch das Dachgeschoss ausreichend genutzt werden.
Plötzlich waren wir bei 123,68qm + 6,70qm unter den Dachschrägen über 4 Geschosse,
und der optimalen Gartenausrichtung nach Süden, die für die 4-köpfige Familie genutzt werden konnten.
Mit geringen Kosten und mit großem Kraftaufwand in der Bauphase, wurde auf der kleinen Fläche der ein genügend großes Haus, für die Familie geschaffen.
Berlin-Zehlendorf
2018
Einfamilienhaus LPH 1-9